Häufige Fragen

Unsere Antworten auf die häufigsten Fragen

Als KFZ-Sachverständigenbüro sind wir häufig mit Fragen rund um die Themen KFZ-Gutachten und Fahrzeugbewertung konfrontiert. Hier finden Sie unsere Antworten auf die häufigsten Fragen.

Was ist eigentlich ein Kfz-Schadensgutachten?

KFZ-Schadensgutachten dienen zuerst der Beweissicherung für den Anspruchsteller (Geschädigten). Die Fahrzeugdaten und der Fahrzeugzustand werden dokumentiert. Nach Herstellervorgaben werden auch die Instandsetzungskosten kalkuliert. Wir ermitteln den Wiederbeschaffungswert (Wert vor dem Unfall) und den Restwert (Wert nach dem Unfall). Zudem geben wir die Nutzungsausfallsklasse und den Nutzungsausfallsgeldbetrag an.

Warum benötige ich ein Gutachten und wann genügt ein Kostenvoranschlag?

Ein Gutachten ist immer dann erforderlich, wenn ein Totalschaden vorliegt oder die Bagatellschadensgrenze (ca. 750 €) überschritten wird. In einem Haftpflichtfall haben Sie beim Vorliegen einer dieser Voraussetzungen immer Anspruch auf ein Gutachten durch einen Sachverständigen Ihrer Wahl. Nur in einem Gutachten werden unabhängig und neutral Beweise gesichert. Darüber hinaus wird die Schadenshöhe, der Reparaturweg, die Reparaturdauer, der Wiederbeschaffungswert, die Wiederbeschaffungsdauer, der Restwert, der Nutzungsausfall sowie eine etwaige merkantile Wertminderung ermittelt.

Was ist unter einem Bagatellschaden zu verstehen?

Als Bagatellschaden bezeichnet man Schäden, deren voraussichtliche Reparaturkosten weniger als 750 € betragen. In der Regel ist ein Kostenvoranschlag ausreichend. Auf die Erstellung eines Gutachtens wird aus Kostengründen abgeraten. Ein Bagatellschaden kann ein zerbrochenes Blinkerglas, eine verkratzte Stoßstange oder evtl. auch eine kleine Deformation sein. Der Bagatellschaden muss von außen ohne Zuhilfenahme von Hilfsmitteln zugänglich und für den Laien erkennbar sein. Da dies für Sie als Laie nicht immer möglich ist, bieten wir Ihnen eine unverbindliche Besichtigung Ihres Fahrzeugs an. Bedenken Sie bitte auch, dass sich hinter Kunststoffbauteilen oder Karosserieteilen möglicherweise weitere Schäden verbergen können, die auf den ersten Blick für Sie als Laie nicht erkennbar sind. Bei einer unverbindlichen Besichtigung besprechen wir mit Ihnen die weitere, für Sie günstigste Vorgehensweise.

Wer bestimmt, welcher Gutachter den Schaden taxiert?

Bei einem unverschuldeten Unfall oder Schaden an Ihrem Fahrzeug, also im Haftpflichtfall, bestimmt allein der Geschädigte, welcher Sachverständige den Schaden begutachtet. Bei selbstverschuldeten Schäden (Kaskoschäden), für welche die eigene Versicherung aufkommen muss, darf die Versicherung einen eigenen Sachverständigen beauftragen. Nach Absprache mit der Versicherung ist es aber auch im Kaskofall möglich, selbst einen Sachverständigen zu beauftragen.

Wer übernimmt die Kosten für die Erstellung des Gutachtens?

Bei einem unverschuldeten Unfall (Haftpflichtschaden) oder Schaden an Ihrem Fahrzeug muss die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers die Kosten für die Erstellung des Gutachtens übernehmen. Darüberhinaus kann es notwendig sein, einen Rechtsanwalt mit der Durchsetzung Ihrer Forderungen zu beauftragen. Die Kosten für den Rechtsanwalt muss im Haftpflichtfall auch die gegnerische Versicherung übernehmen.

Was ist ein Old-/Youngtimer-Wertgutachten und wozu dient es?

Wir erstellen als Classic Analytics Partner Wertgutachten nach einheitlichen Bewertungskriterien neutral und objektiv an klassischen und historischen Fahrzeugen. Das Wertgutachten dient zur Versicherungseinstufung,  zur Vorlage bei einem Kreditinstitut,  im Schadenfall und für den Kauf oder Verkauf. Die Wertgutachten von Classic Analytics werden von fast allen Versicherungen anerkannt oder sogar ausdrücklich verlangt. Bei Vollrestaurationen erstellen wir ein aussagekräftiges Dokument. mit allen einzelnen Restaurierungsschritten.

Wozu benötigt man eine Fahrzeugbewertung?

Sichern Sie rechtzeitig Ihre Ansprüche! Denn schließlich verschenkt niemand gern sein Geld. Wir erstellen Ihnen ein detailliertes Gutachten zum Fahrzeugwert. Damit Sie als Geschädigter auch wiederbekommen, was Ihnen zusteht. Wir ermitteln bei gängigen Fahrzeugen den Händler-Einkaufs- oder den Wiederbeschaffungswert. Auch bei älteren oder besonderen Fahrzeugen erstellen wir ein manuelles Wertgutachten. Benötigt wird dieses bei Leasingrücknahme, Minderwerte und Reparaturkosten, Kauf und Verkauf eines Gebrauchtwagens, Inzahlungnahme/ Inzahlungsausgabe.

Beweissicherung

Sichern Sie sich rechtzeitig Ihre Ansprüche – wir sichern die Beweise dafür! Wir erstellen zuverlässige und professionelle technische Gutachten zur Beweissicherung. Hierbei handelt es sich um spezielle Gutachten, bei welchen der Untersuchungsauftrag individuell festgelegt wird. Dabei untersuchen wir zum Beispiel: Ist das Fahrzeug unfallfrei? Wo war das Fahrzeug beschädigt? Wie hoch waren die Instandsetzungskosten? Ist das Fahrzeug fachgerecht instandgesetzt?

Wenden Sie sich an Ihr KFZ-Sachverständigenbüro HENNINGER, wenn Ihre Frage hiermit noch nicht beantwortet ist. Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung.